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KonkretWohnrecht Durch die Zahlung der Grundeinlage erwerben Sie ein 1-wöchiges, jährliches Wohnrecht im ersten geplanten, sowie in allen weiteren Ferienobjekten von domo-share. Das Wohnrecht besteht für den Unterzeichner und den eingetragenen Partner lebenslang.
Das Nutzungsrecht bezieht sich je nach Vertragsabschluß für Paare auf ein Doppelzimmer oder für Einzelpersonen auf einen Mehrbettraum und auf alle Gemeinschaftseinrichtungen im Gebäude. Man ist weder auf ein bestimmtes Zimmer, noch auf eine bestimmte Woche im Jahr festgelegt. Es wird kein dinglicher Besitz, sondern ein lebenslang gültiges Nutzungsrecht erworben. Kosten Die einmalige Grundeinlage für ein lebenslanges Wohnrecht von 1 Urlaubswoche pro Jahr beträgt Nachlass Sind Sie oder Ihr Partner Mitglied in einer anerkannten gemeinnützigen Umwelt- oder Hilfsorganisation, gewähren wir Ihnen für jedes Jahr Ihrer Mitgliedschaft in der Organisation, einen Nachlass von 50 €, max. 500 € bei 10 Jahren Mitgliedschaft. Wollen Sie den Nachlass in Anspruch nehmen, schicken Sie uns bitte zusammen mit dem Beitrittsformular per Post einen Nachweis. ( z.B. Rückseite des Mitgliedermagazines o.ä.) Wenn Sie den Nachlass auf jeden Fall in voller Höhe in Anspruch nehmen wollen, besteht bei fast allen Umwelt-und Hilfsorganisationen die Möglichkeit die Mitgliedsbeiträge für den noch fehlenden Zeitraum im Voraus zu überweisen. Schicken Sie uns dann bitte eine entsprechende Spendenbescheinigung. Verwaltungs- und Nutzungsgebühr Die Verwaltungsgebühr beträgt für ein Doppelzimmer 160 € / Jahr Die Nutzungsgebühren betragen pro Tag und Person Für eigene Kinder besteht bis zur ihrer Volljährigkeit ( mit Ausnahme der geringen Nutzungsgebühr ) ein kostenloses Wohnrecht. Das Projekt startet, wenn sich 90 Teilnehmer verbindlich angemeldet haben und damit die Finanzierung des ersten Objektes gesichert ist. Für das erste Ferienhaus sind als Standortalternativen ein Haus in der Nähe des Gardasees, in den Marken oder auf Mallorca vorgesehen. Sollten sich nach 18 Monaten noch nicht genügend Teilnehmer gefunden haben um ein erstes Projekt zu verwirklichen, so hat jeder Unterzeichner das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auf die vollständige Rückgabe der eingezahlten Grundeinlage. |